Der EU-Rat verabschiedet neue Regeln für die digitale Transformation von Schengen-Visumanträgen
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. November 2023 zwei neue Verordnungen verabschiedet, welche die Digitalisierung der Schengen-Visaverfahren erleichtern sollen. Dieser entscheidende Schritt wird es Reisenden in den Schengen-Raum ermöglichen, schon bald ein Visum online zu beantragen.
Fernando Grande-Marlaska Gómez (amtierender spanischer Innenminister) erklärte, dass dieser digitale Wandel zwei Vorteile mit sich bringen würde: die Vereinfachung des Visumverfahrens für Reisende und die Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die für die Bearbeitung dieser Anträge verantwortlichen Regierungsbehörden.
Zur Umsetzung dieser Digitalisierung wird die EU über ihre Behörden eine Online-Plattform für Schengen-Visumanträge einrichten. Antragsteller müssen alle Verfahren online abschließen. Dies umfasst die Eingabe persönlicher Daten, das Hochladen elektronischer Kopien der erforderlichen Dokumente und die Zahlung der Visumgebühren. Darüber hinaus wird der aktuell noch gültige Visumaufkleber durch einen kryptografisch signierten Barcode ersetzt.
Mit dieser digitalen Transformation wird die Notwendigkeit einer persönlichen Anwesenheit bei Botschaften, Konsulaten oder Visumzentren in den Schengen-Ländern für Visumanträge (außer in bestimmten Fällen) überflüssig. Zu diesen besonderen Fällen zählen Erstantragsteller; Personen, die ihre biometrischen Daten erneuern müssen; und Antragsteller, die einen neuen Reisepass verwenden. Diese Weiterentwicklung ist besonders für Vielreisende im Schengen-Raum von Vorteil, da sie ihre Visumanträge vollständig online bearbeiten können.
Nach der Unterzeichnung der neuen Regelungen zur Visa-Plattform und der Abschaffung der Visumaufkleber werden diese im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Der tatsächliche Umsetzungstermin für die vollständige Digitalisierung von Schengen-Visa wird später festgelegt, bis die technischen Arbeiten für die Visumplattform und den digitalen Visumantrag abgeschlossen sind.
Die Europäische Kommission hat die Digitalisierung der Schengen-Visaverfahren im April 2022 vorgeschlagen. Nach einem langwierigen Genehmigungsprozess erhielt der Vorschlag am 31. Januar 2023 die Zustimmung der EU-Mitglieder. Am 13. Juni 2023 setzte die EU ihre Bemühungen zur Digitalisierung der Schengen-Visaverfahren fort, wobei sich die Verhandlungsführer von Rat und Parlament auf die Digitalisierungsregeln einigten.
Der Schengen-Raum stellt die weltweit größte Freizügigkeitszone dar und umfasst 27 europäische Länder, die ihre Binnengrenzen abgeschafft und eine einheitliche Visumpolitik eingeführt haben. Ein Schengen-Visum, das in einem dieser Länder ausgestellt wurde, ermöglicht es dem Inhaber, alle Länder in der Region zu besuchen, ohne dass zusätzliche Visa erforderlich sind.