Visum

Was ist ein Visum?

Ein Visum ist ein offizielles Dokument, das von den Behörden verschiedener Länder ausgestellt wird. Mit einem Visum wird ausländischen Personen die Erlaubnis erteilt, in das jeweilige Land einzureisen und sich dort für einen bestimmten Zeitraum aufzuhalten. Der Begriff „Visum“ leitet sich vom lateinischen Wort „charta visa“ ab, was „Papiere wurden eingesehen“ bedeutet. In der Regel handelt es sich bei einem Visum entweder um einen Aufkleber oder einen Stempel, der im Reisepass angebracht wird. In einigen Fällen ist es ein elektronisches Dokument, das online heruntergeladen werden kann.

Ein Visum enthält in der Regel persönliche Informationen über den Inhaber des Visums. Dazu gehören unter anderem sein Name und seine Passnummer, aber auch Details wie die Visumsnummer, das Ablaufdatum des Visums und die zulässige Aufenthaltsdauer. Außerdem kann es Bedingungen wie die Anzahl der während der Gültigkeitsdauer zulässigen Einreisen enthalten.

Die verschiedenen Visa-Arten

Länder stellen verschiedene Visa aus, die jeweils einem bestimmten Zweck dienen und spezifischen Vorschriften unterliegen. Wir können die verschiedenen Visa anhand des Reisezwecks, der Antragsteller-Kategorie, der Gültigkeitsdauer, der Aufenthaltsdauer, der Anzahl der Einreisen und der Antragsverfahren klassifizieren.

Visa-Arten je nach Reisezweck

Dieses Visum ist für Personen gedacht, die zu Unterhaltungs-, Erholungs-, Urlaubs- oder Sightseeing-Zwecken in ein anderes Land reisen. Es eignet sich auch zur Teilnahme an Unterhaltungsveranstaltungen wie Festivals und Sportveranstaltungen. Das Touristenvisum ist eines der beliebtesten Visa für Kurzzeitaufenthalte.
Geschäftsvisa werden Personen ausgestellt, die wegen Verhandlungen, Vertragsunterzeichnungen, Geschäftsabschlüssen oder der Teilnahme an Konferenzen und Ausstellungen in ein anderes Land reisen möchten. Sie eignen sich für Geschäftsreisen, Investitionen im Ausland, dem internationalen Handel und weitere finanzielle Aktivitäten.
Dieses Visum wird Personen gewährt, die in einem anderen Land medizinische Behandlungen oder therapeutische sowie operative Eingriffe durchführen lassen möchten. Es kann auch an Begleitpersonen des Patienten ausgestellt werden.
Das auch als Studienvisum bezeichnete Dokument ist für Studenten gedacht, die im Ausland Bildungseinrichtungen besuchen möchten. Der Zweck dieses Visums besteht darin, die Einschreibung an Bildungseinrichtungen im Ausland oder zur Durchführung von Forschungs-, Ausbildungs- und anderen akademischen Aktivitäten (inklusive Stipendienprogrammen) zu ermöglichen.
Diese Visa werden Arbeitnehmern und Fachkräften ausgestellt und ermöglichen ihnen die Aufnahme einer vorübergehenden oder dauerhaften Beschäftigung im Ausland. In der Regel wird dieses Visum unter der Bedingung erteilt, dass der Antragsteller ein Stellenangebot von einem Unternehmen im Gastland erhalten hat.
Das auch als Durchreisevisum bekannte Dokument wird Reisenden ausgestellt, die auf dem Weg zu einem anderen Land einen Zwischenhalt in einem Land einlegen. In einigen Fällen ist es Inhabern eines Transitvisums gestattet, den Flughafen für Kurzausflüge oder Besichtigungen zu verlassen, bevor sie ihre Reise fortsetzen.
Das auch als „Goldenes Visum“ oder „Residency by Investment“ bezeichnete Dokument ist ein besonderes Visum, das von einigen Ländern ausländischen Investoren gewährt wird. Dieses Visum bietet einen Aufenthalt mit außergewöhnlichen Privilegien und soll Investitionen in die Wirtschaft des Gastlandes fördern.
Das auch als Familienvisum bezeichnete Dokument ist für den Besuch von Familienangehörigen und Freunden mit Wohnsitz im Ausland gedacht. In der Regel ist für das Antragsverfahren ein Einladungsschreiben der besuchten Person erforderlich.

Einige Länder stellen für spezielle Angelegenheiten und Zwecke weitere Visa aus. Dazu zählen unter das humanitäre Visum, das Diplomatenvisum, das Ausreisevisum, das Wiedereinreisevisum, das Working-Holiday-Visum, das Visum für digitale Nomaden, das Einwanderungsvisum und auch das Pilgervisum (z. B. das Umrah-Visum und das Hadsch-Visum). Außerdem können bestimmte Visa mehreren Zwecken dienen. Einige Touristenvisa können beispielsweise auch für geschäftliche Zwecke, Familienbesuche, die Teilnahme an Kursen oder sogar für medizinische Behandlungen genutzt werden. Aus diesem Grund sollten Reisende sorgfältig das für ihre Reise am besten geeignete Visum für ihre(n) beabsichtigten Zweck(e) auswählen.

Visa-Arten basierend auf der Gültigkeitsdauer

Diese Visa werden Personen erteilt, die für einen vorübergehenden Zeitraum in fremde Länder reisen möchten. Die Aufenthaltsdauer dieser Visa liegt je nach Land in der Regel zwischen 30 und 90 Tagen. Bestimmte Länder erlauben sogar Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.
Diese Visa sind für Personen gedacht, deren Reisezwecke eine längere Aufenthaltsdauer erfordern. Sie ermöglichen Aufenthalte von einem Jahr oder mehr. Viele dieser langfristigen Visa können verlängert oder erneuert werden. Beispiele hierfür sind Visa für Studenten, Familienzusammenführungen und auch Arbeitsvisa.
Einige Länder bieten Ausländern, die bestimmte Bedingungen erfüllen (z. B. wenn sie eine bestimmte Zeit lang im Land gelebt haben, familiäre Bindungen haben oder erhebliche Investitionen in die Wirtschaft des Landes getätigt haben), eine permanente Aufenthaltsgenehmigung an. Diese gewährt Einzelpersonen das Recht, auf unbestimmte Zeit im Land zu bleiben.

Bitte beachten Sie, dass die Begriffe für langfristige und permanente Aufenthalte von Land zu Land unterschiedlich definiert werden. Einige Länder bezeichnen entsprechende Visa als „Aufenthaltsgenehmigungen“, während der Begriff „Visum“ für Einreisegenehmigungen und kurzfristige Aufenthaltsvisa reserviert ist.

Visa-Arten basierend auf der Anzahl der Einreisen

Dieses Visum berechtigt zur einmaligen Einreise in das Land und verliert bei der Ausreise seine Gültigkeit.
Mit diesem Visum können Reisende innerhalb der Gültigkeitsdauer zweimal in das Land ein- und ausreisen.
Dieses Visum ermöglicht während der Gültigkeitsdauer unbegrenzt viele Ein- und Ausreisen in das Land.

Visa-Arten basierend auf dem Antragsverfahren

Ein herkömmliches Visum wird über die Botschaften, Konsulate oder Visumantragszentren ausgestellt. Obwohl einige Anträge möglicherweise online abgeschlossen werden, müssen die Antragsteller für die Visumerteilung in der Regel ihren Reisepass vorlegen.
Ein E-Visum wird online beantragt, wodurch der Besuch von Botschaften, Konsulaten oder die Teilnahme an persönlichen Vorstellungsgesprächen entfällt. Sobald der Antrag genehmigt und bearbeitet wurde, erhalten die Antragsteller eine elektronische Kopie des Visums, mit der sie in das gewünschte Land reisen können.
Ein Visum bei der Ankunft wird Reisenden bei ihrer Ankunft am Grenzübergang eines Landes erteilt. In diesem Fall sind Reisende nicht verpflichtet, sich im Voraus um das Visum zu bewerben. Das Visum bei der Ankunft kann in Form eines Aufklebers, eines elektronischen Visums oder eines Stempels im Pass erfolgen.

Erforderliche Dokumente zur Erteilung eines Visums

Die für den Erhalt eines Visums erforderlichen Dokumente und Kriterien können nach Faktoren wie der Art des Visums, dem Ort des Visumantrags, der Nationalität des Antragstellers und dem Zielland variieren. Die meisten Antragsteller werden gebeten, im Rahmen ihres Antrags die folgenden Dokumente und Nachweise bereitzustellen:

Reisepass

Ein Reisepass mit einer vom ausstellenden Land festgelegten Mindestgültigkeitsdauer.

Antragsformular

Der Antrag kann je nach Land entweder online oder handschriftlich ausgefüllt werden.

Passfoto

Für die meisten Visa sind aktuelle Fotos des Antragstellers im gewünschten Format des Landes erforderlich.

Bezahlung der Visumgebühren

Antragsteller müssen in der Regel eine Visumgebühr zahlen, sofern kein Anspruch auf eine Befreiung besteht.

Zusätzliche Nachweise

Diese variieren je nach Visum und Reisezweck. Beispiele können Flugtickets, Hotelreservierungen, Nachweise über finanzielle Mittel und relevante Dokumente im Zusammenhang mit dem Reisezweck sein.
Visumgebühren

Visumgebühren

Bei der Beantragung eines Visums fallen in der Regel Visumgebühren an. Jedes Land legt die Gebühren selbst fest, die Antragsteller für verschiedene Visa zahlen müssen. Diese Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit der Antragsteller variieren und folgen dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Behörden können für bestimmte Antragsteller wie z. B. Kindern oder Studenten ermäßigte Gebühren oder Befreiungen anbieten (dies ist z. B. bei der Beantragung eines Schengen-Visums der Fall).

Die Behörden legen die Währung und Zahlungsweise für die Visumgebühren selbst fest. Dies kann davon abhängen, wo und wie der Antrag eingereicht wird. Zu den Zahlungsmitteln zählen unter anderem Kreditkarte, Debitkarte, Bargeld oder Banküberweisung. Visa-Dienstleister könnten zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen wie die Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Einreichung von Anträgen, die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Belegen sowie die Gewährleistung der Richtigkeit und Konsistenz der im Antrag bereitgestellten Informationen verlangen.

So beantragen Sie ein Visum: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Visums

Das Antragsverfahren für ein Visum unterscheidet sich je nach Zielland, Art des Visums, dem Reisezweck und anderen Faktoren. Einige Visa können online erworben werden, während andere die Einreichung von Dokumente über Botschaften, Konsulate oder Visumantragszentren erfordern. In einigen Fällen ist eine Kombination aus Online-Antrag und persönlicher Vorstellung erforderlich. In der Regel sind für die meisten Anträge die folgenden Schritte erforderlich:

  1. Ausfüllen des Antragformulars
    • Dabei handelt es sich um die Angabe persönlicher Daten sowie um die Beantwortung von Fragen rund um die Reise und den Reisezweck. Das Formular kann entweder in Papierform oder online vorliegen.
  2. Einreichen der gewünschten Unterlagen
    • Antragsteller müssen möglicherweise Kopien von Fotos und Unterlagen einreichen oder während des Online-Antrags elektronische Kopien jener Unterlagen hochladen.
  3. Bezahlung der Visumgebühr
    • Antragsteller müssen damit rechnen, die Visumgebühr mit der angegebenen Zahlungsmethode zu bezahlen (z. B. per Karte, in bar oder per Scheck).
  4. Teilnahme am persönlichen Gespräch
    • In vielen Fällen müssen Antragsteller an einem persönlichen Gespräch mit einem Konsularbeamten teilnehmen. Es dient der Beurteilung der Eignung des Antragstellers für das beantragte Visum und kann die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag umfassen.
  5. Erhalt des Visums
    • Nach der Genehmigung des Antrags können Antragsteller damit rechnen, dass sie das Visum entweder per E-Mail (im Falle eines elektronischen Visums) oder im Reisepass (im Falle eines Aufklebers oder Stempels) erhalten. Nach Erhalt des Visums ist es für Antragsteller erforderlich, die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen, bevor sie das Visum für die Reise zu ihrem beabsichtigten Ziel verwenden.

Bearbeitungszeiten für Visumanträge

Antragsteller müssen nach der Einreichung der erforderlichen Anträge und Unterlagen auf die Entscheidung über ihren Antrag warten. Die Bearbeitungszeit für Visumanträge kann erheblich variieren und von wenigen Minuten bis zu mehreren Tagen und in manchen Fällen sogar mehreren Monaten reichen.

Die Bearbeitungszeit wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Dazu zählen die Art des Visums, das Reiseziel, der Ort der Antragseinreichung, Sicherheitskontrollen, die Art des Antrags, die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie die Arbeitsbelastung der für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Konsularabteilungen. Außerdem können Feiertage und Hauptreisezeiten zu Verzögerungen führen.

Einige Länder bieten gegen eine zusätzliche Gebühr beschleunigte Verfahren für bestimmte Visa-Arten an oder geben dringenden Fällen Priorität. Beispiele hierfür sind Studienvisa mit einem festen Semesterbeginn oder Fälle, in denen es um familiäre Notfälle oder humanitäre Umstände geht.

Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer

Die Gültigkeit des Visums bezieht sich auf den Zeitraum, in dem das Visum verwendet werden kann. Visa sind in der Regel für einen längeren Zeitraum gültig und decken die maximal zulässige Aufenthaltsdauer ab. Beispielsweise wird das Schengen-Visum für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr oder länger ausgestellt. Der Visuminhaber kann innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums mehrmals in den Schengen-Raum einreisen, sofern die Gesamtdauer seines Aufenthalts die maximal zulässige Dauer (in der Regel 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) nicht überschreitet.

In einigen Fällen kann sich die Gültigkeit des Visums auf den Zeitraum beziehen, innerhalb dessen der Visuminhaber das Visum für die Einreise in sein Zielland verwenden muss. Beispielsweise sind die meisten VAE-Visa in der Regel zwei Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Das bedeutet, dass der Inhaber während dieses Zeitraums in die VAE einreisen muss. Andernfalls wird das Visum ungültig.

Die Aufenthaltsdauer gibt hingegen an, wie lange sich der Visuminhaber mit dem Visum im Zielland aufhalten darf. Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeitsdauer des Visums (der Zeitraum, in dem es zur Einreise genutzt werden kann) und die Aufenthaltsdauer (die zulässige Aufenthaltsdauer im Zielland) zwei verschiedene Faktoren sind. Bei einigen Visa ist keine bestimmte Aufenthaltsdauer festgelegt, sondern die Entscheidung liegt im Ermessen der Grenzbeamten. Ein Beispiel hierfür ist das US-Touristenvisum (B2-Visum).

Befreiung von der Visumpflicht und visumfreies Reisen

Nicht alle müssen ein Visum beantragen, da viele Länder es bestimmten Staatsangehörigen ermöglichen, für bestimmte Zwecke oder unter bestimmten Bedingungen ohne Visum einzureisen. Diese Befreiung von der Visumpflicht kann auf gegenseitigen Vereinbarungen zwischen Ländern beruhen oder von einem Land einseitig Reisenden bestimmter Nationalitäten gewährt werden. Dies bietet Reisenden mehr Reisefreiheit, erleichtert die Reiseplanung und befreit sie von Reisebeschränkungen. Es erspart ihnen außerdem Zeit und Mühe, die sonst für die Beantragung eines Visums aufgewendet werden müssten.

Die Verfügbarkeit visumfreier Reiseziele unterscheidet sich je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden. Beachten Sie bitte, dass einige Pässe mehr Möglichkeiten für visumfreies Reisen bieten als andere. Dies bedeutet, dass Inhaber stärkerer Reisepässe besseren Zugang zu einer größeren Anzahl von Reisezielen haben, ohne dass ein vorheriges Visum erforderlich ist. Folglich ist der stärkste Reisepass der Welt derjenige, der seinen Inhabern das höchste Maß an weltweiter Mobilität gewährt und es ihnen ermöglicht, ohne Visum zu einer größeren Anzahl von Zielen zu reisen.

 Befreiung von der Visumpflicht und visumfreies Reisen

Visaverlängerung und Aufenthaltsüberschreitung

Die Visabestimmungen unterscheiden sich von Land zu Land. Während einige Visa verlängert, erneuert oder geändert werden können, um einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, gibt es andere Visa-Arten, bei denen der Inhaber das Land sofort nach Ablauf verlassen muss und sein Visum nicht verlängern oder erneuern kann. Hier finden Sie eine Erklärung dieser Begriffe und der wichtigsten Unterschiede zwischen ihnen:

Visaverlängerung

Eine Visumverlängerung ist im Grunde nichts anderes als die Verlängerung der Aufenthaltsdauer der im Zielland befindlichen Person. In bestimmten Ländern können Touristenvisa vor deren Ablauf verlängert werden. Der Antrag erfordert in der Regel die Benachrichtigung der Konsularbehörden, die Einreichung eines Antrags und die Zahlung von Verlängerungsgebühren.

Erneuerung des Visums

Bei einer Erneuerung eines Visums wird das gleiche Visum nochmal komplett neu beantragt, nachdem das bisherige Visum abgelaufen ist. Ein Beispiel hierfür sind Studentenvisa, die abgelaufen sind, obwohl der Student sein Studium fortsetzen möchte. Die Anforderungen und Verfahren zur Erneuerung können sich je nach Land Visa-Art unterscheiden.

Änderung des Visums

Um ein Visum zu ändern, müssen Sie den Wechsel zu einem anderen Visum beantragen, während Sie sich bereits mit einem bestehenden Visum im Land aufhalten. Wenn sich beispielsweise jemand mit einem Touristenvisum (B2) in den Vereinigten Staaten aufhält, aber zum Studium länger bleiben möchte, kann er beantragen, seinen Visumstatus in ein Studentenvisum zu ändern. Diese Änderung erfordert in der Regel die Einreichung eines Antrags, der nötigen Belege und die Zahlung einer Gebühr.

Wenn jemand die zulässige Aufenthaltsdauer missachtet und in einem Land bleibt, ohne sein Visum zu erneuern, zu verlängern oder auf einen anderen Typ zu ändern, wird das Visum überschritten. Die Überschreitung der Gültigkeitsdauer eines Visums stellt einen Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze dar und kann schwerwiegende Folgen haben ( z. B. die Verweigerung der Wiedereinreise, Abschiebung, Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen). Die Überschreitung der Gültigkeitsdauer eines Visums hat auch negative Auswirkungen auf künftige Visumanträge, und das nicht nur im ausstellenden Land, sondern in anderen Ländern weltweit, da sie Bedenken hinsichtlich der Absichten und der Glaubwürdigkeit des Einzelnen aufkommen lässt. Reisende müssen das Ablaufdatum ihres Visums  kennen und die Regeln und Vorschriften des Ziellandes einhalten, um eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer ihres Visums zu vermeiden.

Tipps für einen erfolgreichen Visumantrag

Beachten Sie die folgenden Tipps und Empfehlungen, um die Chancen auf einen erfolgreichen Visumsantrag und eine Genehmigung zu erhöhen:

  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig ein und stellen Sie alle zusätzlichen Nachweise bereit, die von der Botschaft, dem Konsulat oder der Visumantragsstelle verlangt werden.
  • Achten Sie darauf, dass alle im Antrag gemachten Angaben korrekt und vollständig sind.
  • Beantworten Sie alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß.
  • Reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Reisetermin ein, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu haben.
  • Erwägen Sie die Inanspruchnahme von Visa-Dienstleistern oder Einwanderungsberatern.
  • Beschreiben Sie klar und deutlich Ihren Reiseplan (einschließlich Flugreservierungen, Unterkünften und geplanten Aktivitäten).
  • Legen Sie Nachweise vor, die eine starke Bindung zu Ihrem Wohnsitzland belegen (z. B. Eigentum, feste Beschäftigung oder familiäre Verbindungen, um Ihre Absicht zu belegen, nach dem Besuch in Ihr Wohnsitzland zurückzukehren).
  • Befolgen Sie alle Anweisungen der Botschaft oder des Konsulats, einschließlich aller spezifischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Art des beantragten Visums.
  • Seien Sie im Umgang mit Botschafts- oder Konsulatsmitarbeitern bei persönlichen Gesprächen höflich und professionell.

Ablehnung eines Visumantrags: Das sind Ihre Einspruchsmöglichkeiten

Visumanträge können aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Dazu zählen unvollständige Unterlagen, finanzielle Instabilität, Nichterfüllung der Zulassungskriterien, Bedenken hinsichtlich der Absicht des Antragstellers, Vorstrafen, frühere Verstöße gegen Einwanderungsbestimmungen oder Überschreitungen früherer Visa. Konsularbehörden möchten sicherzustellen, dass Antragsteller über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Ausgaben während der Reise zu decken, und dass sie wirklich in Ihr Heimatland zurückkehren werden.

Im Falle einer Ablehnung Ihres Visumantrags können Sie je nach Einwanderungsbestimmungen des Ziellandes gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Das Berufungsverfahren umfasst in der Regel mehrere Schritte wie das Erfragen der Ablehnungsgründe, die Bereitstellung zusätzlicher Nachweise, das Verfassen eines formellen Berufungsschreibens samt der Gründe für die Ablehnung und die Übermittlung der Berufung an die zuständige Behörde. Achten Sie darauf, dass das Einspruchsschreiben gut formuliert und prägnant ist und konkret auf die genannten Gründe für die Ablehnung eingeht. Falls die Berufung erfolglos bleibt, bieten einige Länder im Rahmen ihres Berufungsverfahrens andere Optionen wie die Einlegung einer neuen Berufung oder die Beantragung einer gerichtlichen Überprüfung bei den zuständigen Gerichten an. Antragsteller, die gegen die Ablehnung eines Visumantrags Berufung einlegen möchten, können von der Rechtsberatung oder Unterstützung durch Visaberater oder Einwanderungsanwälten profitieren. Dies gilt insbesondere für komplexe Fälle, die oft eine Herausforderung darstellen.

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