Die Einführung von ETIAS wurde auf 2024 verschoben
Gemäß der Webseite der Europäischen Union wurde die Einführung des neuen Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) auf das Jahr 2024 verschoben. Dies ist bereits das vierte Mal, dass die Einführung für ETIAS verschoben wurde. Der Grund für die Verschiebung wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
ETIAS befindet sich bereits seit 2018 in der Entwicklung, nachdem die ETIAS-Verordnung 2018/1240 im September desselben Jahres genehmigt wurde und im Oktober in Kraft trat.
ETIAS wurde erstmals im April 2016 vorgeschlagen. Das Projekt besteht aus einem automatisierten System, das die Überprüfung von visabefreiten Nicht-EU-Bürgern bei der Einreise in den Schengen-Raum übernehmen soll. Durch den Abgleich der Angaben des Antragstellers mit mehreren Datenbanken kann das System Sicherheitsrisiken, irreguläre Einreisen oder hohe Epidemierisiken schnell erkennen.
Voraussichtlich wird der Bewerbungsprozess (der aus dem Ausfüllen eines Online-Formulars mit persönlichen Daten und Reiseinformationen besteht) in den meisten Fällen nur einige Minuten und höchstens 96 Stunden in Anspruch nehmen, sofern keine zusätzlichen Informationen oder Unterlagen erforderlich sind. In solchen Fällen kann es bis zu einem Monat dauern, bis die ETIAS-Reisegenehmigung ausgestellt ist. Manchmal wird sogar ein Gespräch mit den jeweiligen Behörden erforderlich sein.
Auf diese Weise wird ETIAS dazu beitragen, die Sicherheit zu erhöhen und Bürokratie und Verzögerungen an den EU-Grenzen zu vermeiden.
ETIAS ist Teil der Europäischen Sicherheitsunion und wird den Zielen der Europäischen Agenda für Sicherheit und Migration dienen.
Für den ETIAS-Antrag wird eine Gebühr von 7€ erhoben (außer für Familienangehörige von EU-Bürgern oder Nicht-EU-Bürger mit einem Recht auf Freizügigkeit in der EU wie beispielsweise Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, der Schweiz und Norwegens).
Im Falle einer Genehmigung erhalten die von der Visumpflicht befreiten Nicht-EU-Reisenden eine Reisegenehmigung, die ihnen die Einreise in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen ermöglicht. Die ETIAS-Reisegenehmigung ist obligatorisch und wird von den Grenzkontrolleuren zusammen mit anderen Reisedokumenten verlangt. Nach Erhalt der Genehmigung ist sie drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses des Inhabers gültig.Für die Entwicklung von ETIAS ist die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) verantwortlich.